Die medizinische Beurteilung des Kindes und seiner vorgeburtlichen Umgebung sind für uns der wichtigste Anlass für eine Ultraschalluntersuchung. Sie ist zwar von allen bildgebenden Verfahren das mit den wenigsten (nämlich keinen derzeit bekannten) Nebenwirkungen, bleibt aber dennoch eine medizinische Untersuchung, die einer Indikation (einem Grund für die Durchführung) bedarf.
Ob und in welchem Maße eine Veranlassung zu einer solchen Untersuchung besteht, ist einerseits meist definiert, andererseits aber auch oftmals Ermessenssache. Hierbei wird es immer einen Graubereich zwischen medizinisch notwendig (damit Überweisungsauftrag) bzw. medizinisch sinnvoll ( IGEL / Selbstzahler) geben.
Sollten Sie selbst als gesetzlich Versicherte zusätzliche Untersuchungen (unter entsprechend medizinischen Gesichtspunkten) anstreben (z.B. zur Berühigung oder gar Zweitmeinung) gibt es kostenpflichtige Möglichkeiten diese selbsttragend als sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) durchführen zu lassen; eine Erstattungspflicht Ihrer Krankenkasse besteht hierfür nicht.